Hauspreis für Unternehmer. Inkl. Finanzierungs-, Versicherungs- und Servicebonus bei der Porsche Bank. Kaufvertragsabschluss bis 30.11.2023. Vorführwagen 2 Monate und 1´000 km. Privatkunden wenden sich bitte an unsere Verkaufsberater.
Villacher Straße 2139020 Klagenfurt
Verbrauchs- und CO2-Angaben in Prospekten und Werbung beziehen sich immer auf die nach den vorgeschriebenen Messverfahren (VO (EG) 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung) im Rahmen der Typengenehmigung des Fahrzeugs auf Basis des WLTP Prüfverfahrens ermittelten Werte. Nähere Informationen finden Sie auf https://www.audi.at/kundenbereich/audi-service/umwelt-technik/wltp oder erhalten Sie bei einem autorisierten Händlerbetrieb.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Bei den Angaben zu den CO2- und Verbrauchswerten handelt es sich um Werte, die im Rahmen der Vorabdatenkonfiguration für das Kraftfahrzeug berechnet wurden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es im Zuge des Produktionsprozesses zu Abweichungen dieser CO2- und Verbrauchswerte kommt und daher die im Rahmen der Vorabdatenkonfiguration errechneten CO2- und Verbrauchswerte nicht den CO2- und Verbrauchswerten des ausgelieferten Kraftfahrzeugs entsprechen. Derartige Änderungen der CO2- und Verbrauchswerte sind für die Berechnung der NoVA relevant. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten, Fahrstrecke und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. Insbesondere können sich durch Mehrausstattungen und Zubehör (z.B. breitere Reifen, Klimaanlage, Dachgepäcksträger etc.) relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und sich dadurch abweichende Verbrauchswerte und CO2-Emissionen ergeben.
NoVA-Regelung ab 01.01.2023:
Neu ab 01.01.2024:
NoVA-Übergangsregelung 2023/2024
Auf Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2023 abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. April 2024 erfolgt, kann die bis zum 31. Dezember 2023 geltende Rechtslage angewendet werden.