EU-Information über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemäß gemäß Empfehlung (EU) 2017/948: Die angegebenen CO₂- und Verbrauchswerte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um ein Fahrzeug aus einer auslaufenden Serie, weshalb ausschließlich NEFZ-Werte vorliegen. Diese sind mit WLTP-Werten nicht vergleichbar. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher, als die nach dem NEFZ gemessenen.
NoVA-Regelung ab 01.01.2023:
- Der CO2-Emissionswert (kombinierter WLTP-Wert in g/km) des Fahrzeugs wird für die Berechnung der NoVA herangezogen. Von diesem CO2 Wert werden 102 Gramm Anschließend wird dieser Wert durch fünf dividiert. Der errechnete NoVA Steuersatz ist auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden.
- Der Höchststeuersatz beträgt 70 %. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 170 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 170 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 70 Euro je Gramm CO2/km.
- Die errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von 350 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen.
Neu ab 01.01.2024:
- Der CO2-Emissionswert (kombinierter WLTP-Wert in g/km) des Fahrzeugs wird für die Berechnung der NoVA herangezogen. Von diesem CO2 Wert werden 97 Gramm Anschließend wird dieser Wert durch fünf dividiert. Der errechnete NoVA Steuersatz ist auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden.
- Der Höchststeuersatz beträgt 80 %. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 155 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 155 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 80 Euro je Gramm CO2/km.
- Die errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von 350 Euro. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen.
NoVA-Übergangsregelung 2023/2024
-
Auf Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2023 abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. April 2024 erfolgt, kann die bis zum 31. Dezember 2023 geltende Rechtslage angewendet werden.